Für Psychotherapie

Abrechnung

Unabhängig vom Kostenträger rechne ich meine Leistungen direkt mit meinen Klienten ab. Die Rechnung kann dann z. B. bei der privaten Krankenversicherung zur Kostenerstattung eingereicht werden.

Honorar

Mein Honorar orientiert sich an der Gebührenordnung der Psychologischen Psychotherapeuten (GOP) für die privaten Krankentarife. Für Psychotherapie sind das zur Zeit 100 EUR pro 50 Minuten.

Kontaktaufnahme

Wenn Sie Fragen zu einer psychotherapeutischen Behandlung haben, können Sie mich direkt kontaktieren. Dies kann auch vor einem Gespräch mit dem Haus- oder Facharzt geschehen.

Kostenerstattung

Privatpatienten haben freie Psychotherapeutenwahl. Da ich als Psychologischer Psychotherapeut einem Facharzt für Psychotherapie gleichgestellt bin, erstatten private Krankenkassen in der Regel die Kosten. Unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen auch gesetzliche Krankenkassen einen Teil der Kosten. Dies muss im Vorfeld zwischen Klient und Krankenkasse abgestimmt werden. Natürlich können Sie die Behandlungskosten auch selbst zahlen. In diesem Fall sind Sie vollkommen frei von sonst unumgänglichen Diagnosen und Überweisungen.

Überweisungen

Der Hausarzt oder Facharzt muss bescheinigen, dass eine psychische, keine somatische (körperliche) Erkrankung vorliegt und eine entsprechende Überweisung für eine psychotherapeutische Behandlung ausstellen.

Für Unternehmen

Honorar

Coaching-Maßnahmen für Unternehmen rechne ich auf Stunden- oder Tagesbasis ab. Bei entsprechenden Volumina sind auch Paketpreise für definierte Leistungsumfänge möglich.

Inklusivleistung

Bei Coaching-Maßnahmen biete ich eine sorgfältige telefonische Abstimmung vor Auftragserteilung, die ich nicht in Rechnung stelle.

Allgemeines

Praxis

Psychotherapien finden grundsätzlich in meiner Praxis statt. Coachings und andere Maßnahmen für Unternehmen können ebenfalls in meiner Praxis stattfinden. Wenn organisatorisch sinnvoll, auch im Unternehmen selbst oder in geeigneten Hotels.

Vertraulichkeit

Mit meiner Approbation als Psychologischer Psychotherapeut bin ich Ärzten gleichgestellt. Ich unterliege in allem, was mir anvertraut wird, der Schweigepflicht. Nur der Klient selbst kann mich schriftlich von meiner Schweigepflicht entbinden.